Allge­meine Geschäfts­beding­ungen
Stand: 01.07.2021

Rennsteig Chalets

Allge­meine Geschäfts­bedingungen
Stand: 01.07.2021

Rennsteig Chalets

§ 1 –Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung des Ferienhauses Chalet Toni in 98528 Gehlberg/Thüringen, Gehlberger Bergstraße 17 durch Thomas Müller, 98528 Suhl (Gehlberg), Gehlberger Bergstraße 17 (nachfolgend: „Vermieter“) an den Mieter (nachfolgend: „Mieter“).

§ 2 – Mietvertrag über ein Ferienhaus
1. Die Buchung des Ferienhauses erfolgt per E-Mail. Auf die per E-Mail oder per Internet versandte Anfrage des Mieters bietet der Vermieter dem Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für das in der Anfrage bezeichnete Ferienhaus und zu den in der Reservierungsbestätigung genannten Bedingungen an. Der Vertrag kommt erst nach Eingang der fristgerechten Anzahlung nach § 5 Absatz 1 mit der Buchungsbestätigung des Vermieters per E-Mail zustande.
2. Mit der Buchungsbestätigung übersendet der Vermieter die Rechnung.

§ 3 – Preisangaben
1. Sämtliche Preisangaben des Vermieters sowohl auf der Internetseite als auch in den von ihm herausgegebenen Broschüren oder Prospekten verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Kurtaxe und die Preise für etwaige Nebenleistungen. Soweit auf der Internetseite, in herausgegebenen Broschüren oder Prospekten Preise für etwaige Nebenleistungen genannt werden, verstehen sich auch diese inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Sauna, Bettwäsche und Handtücher (einmalig pro Person), Endreinigung, Internet, TV, Wasser, Strom, Wärmeversorgung, Stellplätze für zwei Fahrzeuge.
3. Zusätzlich zum Mietpreis hat der Mieter als Sicherheit für den Vermieter eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR zu entrichten, die nach der Abreise auf das Konto des Mieters zurück überwiesen wird.
4. Der Vermieter weist darauf hin, dass er nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, die von dem Mieter an dem jeweils gebuchten Ferienort zu zahlende Kurtaxe zu vereinnahmen und an die berechtigte Gemeinde abzuführen.

§ 4 – Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum, ersichtlich auf der Internetseite des Vermieters www.rennsteig-chalets.de, den Broschüren oder Prospekten, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung. Für den Fall sich wider-sprechender Angaben gilt die Buchungsbestätigung/Rechnung vorrangig.

§ 5 – Mietzahlung
1. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Mieter verpflichtet, 25 % des Mietpreises (nachfolgend: „Anzahlung“) auf das angegebene Konto des Vermieters zu zahlen. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Der Mieter ist verpflichtet, 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung den restlichen noch offenen gesamten Mietpreis sowie die Preise für etwaige gesondert vereinbarten Nebenleistungen auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vermieters zu zahlen.
3. Sofern der Mieter fällige Zahlungen nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet hat, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
4. Der Mieter darf nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.
5. Buchungen mit einer Frist von weniger als 30 Tagen vor Reiseantritt werden nur wirk-sam, wenn der vollständige Mietpreis zuvor an den Vermieter gezahlt worden ist.

§ 6 –Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung und Nutzungshinweise
1. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung und die zum Ferienhaus gehörenden Nutzungshinweise verpflichtet. Diese liegen im Ferienhaus aus.
2. In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
3. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmun-gen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads oder Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine wider-rechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Mieter.
4. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Ge-fahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
5. Das Ferienhaus wird nur für die Anzahl der Personen zur Verfügung gestellt, für die der Mieter das Ferienhaus gebucht hat. Will der Mieter nach Buchungsbestätigung durch den Vermieter weitere Personen mit in das Ferienhaus nehmen, so bedarf dies der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn betriebliche Gründe dies rechtfertigen.
6. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

§ 7 – Stornierung der Buchung durch den Mieter
1. Der Mieter kann seine Buchung gegen Zahlung der in § 7 Absatz 2 genannten Beträge vor der Anreise stornieren.
2. Bei Stornierungen werden die Anzahlungen einbehalten. Sollte erst kurz vor der Anreise storniert werden, werden Schadenersatzleistungen wie folgt fällig:
Stornierung bis 60 bis 31 Tage vor Anreise: 50 % des zu entrichtenden Mietpreises
Stornierung bis 30 bis 7 Tage vor Anreise: 60 % des zu entrichtenden Mietpreises
Stornierung bis 7 Tage vor Anreise: 80 % des zu entrichtenden Mietpreises
Stornierungen müssen schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Vermieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
3. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die vom Vermieter geforderten Pauschalen. Gleichfalls bleibt dem Vermieter unbenommen, nachzuweisen, dass die durch den Rücktritt für ihn entstandenen Kosten höher sind als die unter Absatz 2 angegebenen Pauschalbe-träge. Für diese Fälle wird der niedrigere bzw. höhere Betrag vom Mieter geschuldet.

§ 8 – Rücktritt Vermieter
1. Der Vermieter ist berechtigt, von einer bestätigten Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, sofern der Mieter den Mietpreis noch nicht gezahlt hat. Die Stornierung einer Buchung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Für diesen Fall entstehen keine Kosten.
2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Frist zu kündigen, wenn der Mieter sich in einer Weise vertragswidrig verhält, die eine Fortsetzung des Mietvertrages für den Vermieter unzumutbar macht. Hierzu zählt insbesondere ein Verhalten des Mieters oder seiner Mitreisenden, das zu einer Belästigung von Nachbarn führt, die für diese wiederum unzumutbar ist.
3. Wird der Mietvertrag nach Abschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung der Unterkunft oder aber die von dem Vermieter nicht verschuldete Unvermietbarkeit auch durch Kontakt-, Einreise- und Vermietungsverbote aufgrund der Eindämmung von Infektionen gehören, unvorhersehbar erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragspartner den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Übernahme der Ferienunterkunft erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, für bereits erbrachte Leistungen kann der Vermieter ein Entgelt verlangen.

§ 9 – Übernahme des Ferienhauses
1. Das Ferienhaus steht am jeweiligen Anreisetag dem Mieter ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte das Ferienhaus vor 15.00 Uhr bezugsfertig sein, wird sich der Vermieter bemühen, dem Mieter vor 15.00 Uhr das Ferienhaus zur Verfügung zu stellen.
2. Dem Mieter wird mit der Buchungsbestätigung/Rechnung zugleich mitgeteilt, wie die Schlüsselübergabe und die Betreuung des Ferienhauses vor Ort organisiert sind. Der Vermieter ist berechtigt, die Schlüssel des Ferienhauses durch Dritte an den Mieter übergeben zu lassen, die Dritten dürfen keinerlei rechtsverbindliche Erklärungen für den Vermieter abgeben.
3. Der Mieter hat das Ferienhaus am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt und besenrein an den Vermieter zurückzugeben.

§ 10 – Mängelansprüche/Haftung
1. Das Ferienhaus wird so gebucht, wie es sich aus der Objektbeschreibung auf der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der entsprechenden Objektbeschreibung auf der Internetseite www.rennsteig-chalets.de des Vermieters beschrieben ist.
2. Wird der vertragliche Gebrauch aufgrund von Umständen erheblich beeinträchtigt, die der Vermieter zu vertreten hat, kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Ver-trag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne den vertragsgemäßen Ge-brauch mindernden Mangel zu beseitigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder Abhilfe zuvor von dem Vermieter verweigert wurde.
3. Ein Recht auf Abtretung von Schadensersatz-/Mängelansprüchen des Mieters an Dritte ist ausgeschlossen.
4. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
5. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter (im Folgenden „Schadenersatzansprüche“ genannt) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast ist mit der vor-stehenden Regelung nicht verbunden. Soweit dem Mieter nach dieser Vorschrift Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese nach zwei Jahren, soweit die Verjährung nicht zwingend abweichend vorgeschrieben ist. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welches das den Schadenersatzanspruch auslösende Ereignis fällt, soweit das nicht gegen zwingendes Recht verstößt.
6. Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht. Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.

§ 11 – Sonstiges
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Erfurt, Deutschland.
2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Erfurt.
4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bezeichnung „Mieter“ verwendet wird, dient dies ausschließlich der Vereinfachung und erfolgt unabhängig von der Anzahl der jeweiligen Personen und dem Geschlecht.